KfW-Förderung
Am 1. Januar 2016 ist die verschärfte Variante der Energieeinsparverordnung 2014 in Kraft getreten. In Folge werden sich die Förderinstrumente der "Kreditanstalt für Wiederaufbau" ändern. Das KfW-Programm 153 "Energieeffizient bauen" enthält fortan nicht mehr den Förderstandard "KfW-Effizienthaus 70", da dieser nun dem gesetzlichen Mindeststandard für Wohnungsneubauten entspricht.
Programm 153 "Energieeffizient bauen"
- "KfW-Effizienzhaus 55" - Primärenergiebedarf 55% und Transmissionswärmeverlust 70% des Mindestenergiestandards
- 100.000€ Kredit pro Wohneinheit
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- "KfW-Effizienzhaus 40" - Primärenergiebedarf 40% und Transmissionswärmeverlust 55% des Mindestenergiestandards
- 100.000€ Kredit pro Wohneinheit
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Programm 274 "Erneuerbare Energien - Photovoltaik"
- Anlagen für die Stromerzeugung aus Sonnenenergie
- Kredit bis zu 100% der Nettoinvestitionskosten mit 1,21% effektivem Jahreszins zur Förderung von Anlagen für die Stromerzeugung aus Sonnenenergie
Programm 275 "Erneuerbare Energien - Speicher"
- Anlagen Speicherung von Strom aus Sonnenenergie
- Kredit bis zu 100% der Nettoinvestition mit 1,21% effektivem Jahreszins mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 30%
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BAFA-Förderung
Im Neubau ist es möglich, durch das sogenannte Innovationsförderprogramm des "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" Fördergelder für die Installation besonders effizienter Heizsysteme zu erhalten.
Innovationsförderprogramm
- Wärmepumpen
- Holzpelletheizungen
- Solarkollektoren
